Tipps für neue Öfen

Vor dem Kauf:

Achten Sie darauf , dass der gewünschte Ofen den einschlägigen Vorschriften entspricht. Wie z.b. ein CE Zeichen trägt und z.b nach DIN EN 13240 zugelassen ist.  Fragen Sie den Verkäufer nach der Erfüllung der Werte der 1. BimSchV.

Sollen mehrere Öfen an einem Kamin angeschlossen werden müssen alle Öfen selbstschließend sein. Auch die bestehenden da ansonsten ein zweiter Anschluß an den Kamin nicht möglich ist.

Überlegen Sie sich genau wie viel Leistung der Ofen haben soll. In der Regel reichen heute NWl 5- max 8 KW völlig aus. Je größer der Ofen ist desto mehr Brennstoff benötigen Sie obwohl die Leistung eigentlich gar nicht benötigt wird.

Informieren Sie sich bei Ihrem Kaminkehrer, ob es für Ihre Region spezielle Vorschriften gibt die über das derzeitige Recht hinausgehen. Desweiteren ist Ihr Kaminkehrer auch der Ansprechpartner ob es möglich ist den Ofen am gewünschten Ort aufzustellen. Ist der Kamin geeignet müssen evtl. Abstandsflächen zu anderen Gebäuden eingehalten werden? Diese Dinge sind ratsam im Vorfeld abzuklären, da es im Nachinhein sonst böse Überraschungen geben  kann, die auch in den meisten Fällten weitere nicht einkalkulierte Kosten nach sich ziehen.


Die Aufstellung:

Beachten Sie die FeuV. In dieser Vorschrift sind die Abstände zu brennbaren Bauteilen vom Ofen und des Rauchrohres beschrieben. Der Ofen muss zu den Seiten mind. 40 cm zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen aufweisen. Das Raucrohr muss ebenfalls 40 cm Abstand zu brennbaren Bauteilen aufweisen. Diese können jedoch unterschritten werden, wenn das Rauchrohr mit einer 2 cm dicken Wärmedämmung aus Steinwolle ummantelt wird, auf 10 cm. Eine weitere Alternative ist eine beidseitig hinterlüfteter Strahlungsschutz. In diesem Fall darf der Abstand auf 20 cm verringert werden.

Auch die Abstände der Öfen zu brennbaren Bauteilen können deutlich geringer ausfallen, sofern der Hersteller dies in seiner Aufstellanleitung bzw. auf dem Typenschild angibt.

Beachten Sie ausserdem, dass im Strahlungsbereich der Sichtscheibe ein deutlich größer Abstand von mind 80 cm -1m zu brennbaren Bauteilen einzuhalten sind.

Bodenbeläge aus oder mit brennbaren Baustoffen sind ausreichend vor z.B. herausfallender Glut zu schützen. Ein ausreichender Schutz bedeutet, dass von der Feuerraumöffnung gemessen nach vorne mind 50 cm und zu den Seiten jeweils 30 cm. Bei Feuerstätten bei denen die Scheibe auf mehren Seiten geöffnet werden könen gelten jeweils die oben beschirebenen 50 cm.

Ventilatoren (Dunstabzugsanlagen, RLT-Anlagen) in der Wohnung können auch ein großes Gefahrenpotential darstellen. Durch den erzeugten Unterdruck kann es dazu kommen, dass die Feuerstätte die Abgase nicht mehr abführen kann und diese dann in den Raum zurück gesaugt werden können. Die Gefahr liegt hier im Kohlenmonoxid, dass der Mensch nicht wahrnehmen kann und eine Vergiftung  die Folge sein kann. Deshalb sind Sicherheitsmaßnahme wie ein rechnerischer Nachweis, ein Druckwächter oder ein Fensterkontaktschalter zu installieren

Wenn Sie die oben stehenden Tips beachten werden Sie mit Sicherheit viel Freude an Ihrem neuen Ofen haben.